· Fachbeitrag · Privatliquidation
Die Berechnung von Verlangensleistungen nach GOZ: Welche Vorgehensweise ist zu empfehlen?
| Eine viel diskutierte Frage zur neuen GOZ lautet, was beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ (Verlangensleistung) zu beachten ist. Damit befassen wir uns in diesem Beitrag. |
Beispiel für die Vereinbarung einer Verlangensleistung
Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 GOZ kann der Zahnarzt abweichend von Satz 1 Leistungen auch dann berechnen, wenn sie über das Maß des Notwendigen hinausgehen, sofern der Patient dies wünscht. In diesem Fall ist vor Beginn der Behandlung mit dem Patienten gemäß § 2 Abs. 3 GOZ eine Vereinbarung zu treffen.
Frau Krüger wünscht den Austausch ihrer intakten Amalgamfüllungen an 34 und 35 und möchte stattdessen mit „weißen“ Füllungen versorgt werden. Da es sich um intakte Füllungen handelt, besteht keine medizinische Notwendigkeit für die Versorgung mit Kompositfüllungen. Diese Füllungen können gemäß § 2 Abs. 3 GOZ pauschal vereinbart werden, da im Gegensatz zu § 2 Abs. 2 GOZ in diesem Fall für den Heil- und Kostenplan keine Formvorschrift formuliert wurde. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig