· Fachbeitrag · Privatliquidation
Die Bundeszahnärztekammer hat im Oktober 2018 ihren GOZ-Kommentar aktualisiert!
von Erika Reitz-Scheunemann, www.Training-mit-Biss.de
| Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat Ende Oktober ihren Kommentar zur GOZ in Zusammenarbeit mit den (Landes-)Zahnärztekammern sowie den Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen aktualisiert und veröffentlicht. Nachfolgend stellen wir die wesentlichen Änderungen mit Beispielen zur praktischen Umsetzung vor. |
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Krankheiten
Die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund und Kiefererkrankungen wird täglich erbracht. An diese Leistung werden ‒ insbesondere unter Beachtung der Rechtsprechung zu craniomandibulären Dysfunktionen (CMD) ‒ ganz besondere Anforderungen gestellt. Der Leistungstext lautet:
| ||
Nr. | Leistungstext | Gebühr in Euro |
0010 | Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes | 5,62/1-fach 12,94/2,3-fach 19,68/3,5-fach |
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