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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Die Bundeszahnärztekammer hat im Oktober 2018 ihren GOZ-Kommentar aktualisiert!

    von Erika Reitz-Scheunemann, www.Training-mit-Biss.de

    | Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat Ende Oktober ihren Kommentar zur GOZ in Zusammenarbeit mit den (Landes-)Zahnärztekammern sowie den Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen aktualisiert und veröffentlicht. Nachfolgend stellen wir die wesentlichen Änderungen mit Beispielen zur praktischen Umsetzung vor. |

    Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Krankheiten

    Die eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund und Kiefererkrankungen wird täglich erbracht. An diese Leistung werden ‒ insbesondere unter Beachtung der Rechtsprechung zu craniomandibulären Dysfunktionen (CMD) ‒ ganz besondere Anforderungen gestellt. Der Leistungstext lautet:

     

    • Gebührenteil A ‒ Allgemeine Leistungen
    Nr.
    Leistungstext
    Gebühr in Euro

    0010

    Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes

    5,62/1-fach

    12,94/2,3-fach

    19,68/3,5-fach