· Fachbeitrag · Privatliquidation
Die richtige Abrechnung von Kronen und Brücken - verschenken Sie kein Honorar!
| Wer bei der Abrechnung von Pfeilerkronen, Brücken und Einzelkronen nicht aufpasst, verschenkt viel Honorar. |
Die GOZ-Gebührenziffern
Folgende Gebühren aus der GOZ stehen im Zusammenhang mit Kronen und Brücken zur Verfügung bzw. können anfallen:
GOZ-Nr. | Leistung |
2260 | Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung |
2270 | Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung |
2200 | Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation) |
2210 | Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation |
2220 | Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer |
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