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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Die richtige Abrechnung von Kronen und Brücken - verschenken Sie kein Honorar!

    | Wer bei der Abrechnung von Pfeilerkronen, Brücken und Einzelkronen nicht aufpasst, verschenkt viel Honorar. |

    Die GOZ-Gebührenziffern

    Folgende Gebühren aus der GOZ stehen im Zusammenhang mit Kronen und Brücken zur Verfügung bzw. können anfallen:

     

    GOZ-Nr.
    Leistung

    2260

    Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

    2270

    Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung

    2200

    Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangentialpräparation)

    2210

    Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation

    2220

    Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kästen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer