· Fachbeitrag · Privatliquidation
GOZ-Nummern im Visier, Teil 11: Nrn. 5080 und 5090
| In diesem elften Teil der Beitragsserie befassen wir uns mit den GOZ-Nrn. 5080 (Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Verbindungselement) und 5090 (Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements nach Nr. 5080), weil es hier noch Abrechnungsprobleme gibt und Honorar verschenkt wird. |
Honorierung und Hinweise zur Abrechnung
Die Honorierung der beiden Gebühren stellt sich wie folgt dar:
GOZ-Nr. | Faktor 1,0 | Faktor 2,3 | Faktor 3,5 |
5080 | 12,94 Euro | 29,75 Euro | 45,27 Euro |
5090 | 6,19 Euro | 14,23 Euro | 21,65 Euro |
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