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  • · Fachbeitrag · Privatliquidaton

    Korrekte Abrechnung von Beratungen: Beispiele

    | In diesem Beitrag erläutert PA anhand von Beispielen die Abrechnung der Beratungsleistungen. Das Wissen, wann was berechnet werden darf, erspart Reklamationen durch Kostenerstatter und vermeidet Honorarverluste. |

     

    In der GOÄ gibt es die folgenden Beratungsziffern:

     

    Gebühren-Nr.
    Leistung
    Faktor 2,3

    Ä1

    Beratung - auch mittels Fernsprecher

    10,72 Euro

    Ä3

    Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher

    20,11 Euro