· Fachbeitrag · Privatliquidaton
Korrekte Abrechnung von Beratungen: Beispiele
| In diesem Beitrag erläutert PA anhand von Beispielen die Abrechnung der Beratungsleistungen. Das Wissen, wann was berechnet werden darf, erspart Reklamationen durch Kostenerstatter und vermeidet Honorarverluste. |
In der GOÄ gibt es die folgenden Beratungsziffern:
Gebühren-Nr. | Leistung | Faktor 2,3 |
Ä1 | Beratung - auch mittels Fernsprecher | 10,72 Euro |
Ä3 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher | 20,11 Euro |
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