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  • · Fachbeitrag · Prophylaxe

    Der Ausbau der PZR mit Zusatzleistungen: Welche (Berechnungs-)Möglichkeiten gibt es?

    von Elke Schilling, Langelsheim

    | Seit 2012 gibt es mit der GOZ-Nr. 1040 einen klar definierten Rahmen für die Leistungen innerhalb der professionellen Zahnreinigung (PZR). Sie umfasst das Entfernen der supragingivalen und gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied. |

    Die Patienten haben unterschiedlichen Behandlungsbedarf!

    Allerdings läuft nicht jede Prophylaxe-Sitzung nach dem gleichen Muster ab. Die Sitzungen unterscheiden sich oft im Preis, in der Behandlungsdauer, in den einzelnen Abläufen und den verwendeten Materialien. Die Qualifikation der Behandler und deren Einstellung zur „Individualprophylaxe“ spielen dabei eine große Rolle. Unterschiedliche Patienten haben unterschiedlichen Behandlungsbedarf! Er wird durch Faktoren wie die Anamnese, den parodontalen Befund, das Kariesrisiko oder einfach nur die Befindlichkeiten - Schmerzempfindlichkeiten, Halitosis o. ä. - der Patienten ermittelt.

     

    Durch die Wandlung von „herkömmlicher PZR“ hin zur Individualprophylaxe sollte jedem Patienten das Gefühl von mehr Gesundheit, Wohlbefinden und Professionalität vermittelt werden. Dies führt zu einer besseren Patientenbindung und zur Abgrenzung aus dem Mitbewerberumfeld. Zusätzlich werden neue Abrechnungsmöglichkeiten neben der GOZ-Nr. 1040 geschaffen.