Fachbeitrag · Reparaturen
Kombinierte Reparaturen: Welche Leistungen und Festzuschüsse sind kombinierbar?
von Julia Gabriel, Zahnmed. Abrechnungsservice Saarbrücken, www.zmas.de
| Reparaturen von Zahnersatz gehören in jeder Praxis zum Tagesgeschäft. Sobald jedoch zwei oder drei Wiederherstellungsmaßnahmen anfallen, gibt es Fragen zur Abrechnung und zu den Festzuschüssen. Dann muss genau geschaut werden, ob die Maßnahmen in einem Arbeitsschritt durchgeführt werden können oder unabhängig voneinander sind. Meistens darf nur eine Position abgerechnet werden, nämlich die höchst bewertete Leistung. Die Festzuschussmappen sind zusätzlich mit einer Auflistung über die Kombinationsmöglichkeiten ausgestattet. Hier ist ersichtlich, ob mehrere Festzuschüsse im gleichen Kiefer - gekennzeichnet mit einem X - oder am gleichen Zahn - gekennzeichnet mit einem O - gewährt werden können. |
Beispiele mit mehr als einer Reparaturmaßnahme pro Fall
In den folgenden Beispielen fällt jeweils mehr als nur eine Reparaturmaßnahme pro Fall an. Meistens erkennt die Software jedoch nicht die Schwierigkeiten bei kombinierten Wiederherstellungsmaßnahmen. Die Honorarposition und der Festzuschuss, die aufgrund einer Überschneidung nicht zum Ansatz gebracht werden können, sind bei den Beispielen in Klammern gesetzt.
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Für die OK-Sprungreparatur wäre keine Abformung notwendig. Da für den Austausch des Prothesenzahns 21 allerdings eine Gegenkieferabformung erforderlich ist, kommt hier die Nr. 100b zum Tragen. Allerdings kann der Festzuschuss 6.1 für die Sprungreparatur nicht mit dem Festzuschuss 6.2 kombiniert werden. Ebenso kann hier nur eine Honorarposition in Ansatz gebracht werden, denn es handelt sich in beiden Fällen um eine Wiederherstellungsmaßnahme bei einer Prothese im Kunststoffbereich. Die BEMA-Nr. 100a darf demnach nicht zusätzlich berechnet werden.
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