· Fachbeitrag · Testungen
Nr. 399 GOÄ ‒ der orale Provokationstest
von Anita Göbel, Hummeltal, dental-consulting.net
| Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält eine Vielzahl von Leistungen, die von Ärzten, aber auch von Zahnärzten privat abgerechnet werden können. Die Nr. 399 GOÄ kann angesetzt werden für die Ermittlung von Ergebnissen anhand chemischer Reaktionen, intraoraler Tests und mechanischer Provokationstests. |
Wann kommt die Nr. 399 GOÄ zum Ansatz?
Da diese Leistung im Allgemeinen recht unbekannt ist, wollen wir mit diesem Beitrag die Voraussetzungen und Möglichkeiten zu Einsatz- und Abrechnungsmöglichkeiten beleuchten.
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Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien ‒ einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen. | 200 | 11,66 Euro | 26,81 Euro | 40,80 Euro |
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