26.04.2019 · Fachbeitrag · UV/BG-Abrechnung
Behandlung von UV-Versicherten: Punktwert für 2019 zum 01.04.2019 um 2,8 Prozent gestiegen
| Seit dem 01.04.2019 gilt für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten ein neuer Punktwert. Dieser wurde für das Jahr 2019 um 2,8 Prozent von 1,24 Euro auf 1,27 Euro erhöht. Da die erhöhten Vergütungen erst seit dem 01.04.2019 gezahlt werden können, musste dafür ein Ausgleich geschaffen werden. Deshalb haben sich die KZBV und die Gremien der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger für die Abrechnung ab dem 2. Quartal 2019 auf 1,29 Euro als höheren Punktwert geeinigt. |
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