· Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Was ist bei einer richtlinien-orientierten Parodontitis-Behandlung zu beachten?
von ZMV Jasmin Klecker, AbrechnungsArt, www.abrechnungsart.de
| Der Beitrag befasst sich anhand eines Praxisfalls mit den Voraussetzungen für eine richtlinien-orientierte Parodontitis-Behandlung. Er zeigt auf, wie man durch Einhaltung der Richtlinien eine Prüfung vermeiden kann. |
Einzelfallprüfungen werden immer häufiger durchgeführt
Einzelfallprüfungen sind keine Seltenheit mehr. Neue Prüfmodule ermöglichen Krankenkassen auf Basis der Behandlungs-Richtlinien die gezielte Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung gemäß § 106 SGB V. Grundlage für die Einzelfallprüfung bildet die Prüfungsvereinbarung, die die zuständige KZV mit den Krankenkassen abschließt. In den Verträgen ist definiert, welche Bedingungen vorliegen müssen, um eine Einzelfallprüfung und pauschale Honorarkürzung durchführen zu können. Mit den neuen Prüfmodulen werden Behandlungsfälle zielgerichtet gescreent.
Der Praxisfall
Im Fall wurde die Richtlinie BEMA Teil 4 geprüft. Der Antrag der Krankenkasse wurde von der KZV an den Zahnarzt weitergeleitet. Die Begründung lautet:
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