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  • · Zahnersatz

    Primärkonus- und Teleskopkronen: Wie beeinflusst die Gestaltung der Werkstücke die Abrechnung?

    Bild: ©HNFOTO - stock.adobe.com

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    | Für eine Privatpatientin ist eine teleskopierende Brücke auf Implantaten vorgesehen. Für die Art bzw. Gestaltung der Primärkonus- bzw. Primärteleskopkronen bestehen dabei unterschiedliche Varianten bezüglich der Herstellung, die wiederum die Honorarleistung beeinflussen. Dieser Beitrag stellt die unterschiedlichen Elemente und deren Berechenbarkeit vor. |

    Teleskopkrone nach Nr. 5040 GOZ

    Teleskopkronen auf Zahn und/oder Implantat werden in der Regel nach der Nr. 5040 GOZ berechnet. Deren Leistungslegende lautet: „Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Teleskopkrone, auch Konuskrone“.

     

    Eine Konus- oder Teleskopkrone auf Implantat ist nach der Nr. 5040 GOZ nur dann berechnungsfähig, wenn folgende Bestandteile eingegliedert werden: