· Zahnersatz
So gestalten Sie die GOZ-Abrechnung von Adhäsivbrücken wirtschaftlich sinnvoll
von Yvonne Lindner, ZMV/Referentin/Fachgutachterin, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de
| Die Adhäsivbrücke (auch „Klebebrücke“ oder „Marylandbrücke“) ist klassischerweise für die Versorgung einer Einzelzahnlücke im Frontzahnbereich angezeigt. Weil Pfeilerzähne nicht oder nur minimal präpariert werden müssen, schonen Adhäsivbrücken die gesunde Zahnhartsubstanz. Zudem sind die zahntechnischen Kosten geringer als bei herkömmlichen Brückenversorgungen. Diese Vorzüge machen Adhäsivbrücken zur attraktiven Versorgung, vor allem für jüngere Patienten. Da die zugehörigen GOZ-Gebührenpositionen im Vergeich zum BEMA sehr gering bewertet sind, bedarf es einer betriebswirtschaftlich optimierten Abrechnung. |
Inhalt und Bewertung der Nrn. 5150 und 5160 GOZ
Die GOZ sieht für alle technischen Arten der Adhäsivbrücken, die mithilfe von sog. Retentionsflügeln via Säure-Ätztechnik an den minimal oder nicht präparierten Pfeilerzähnen befestigt werden, die Nrn. 5150 und 5160 vor. Folgende Ausführungen dieses Abschnitts basieren weitgehend auf dem GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK; Shortlink iww.de/s5789), Seite 176 f.
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GOZ | Leistung | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
5150 | Versorgung eines Lückengebisses mithilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne | 41,06 Euro | 94,43 Euro | 143,70 Euro |
5160 | Versorgung eines Lückengebisses nach der Nummer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne | 20,25 Euro | 46,57 Euro | 70,87 Euro |
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