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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    Wax-up und Mock-up für diagnostische Zwecke ‒ so rechnen Sie ab!

    von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Bei der Planung von Zahnersatz ist vor allem im Frontzahnbereich die Ästhetik von größter Bedeutung. In Bezug auf die Form und Farbe des Zahnersatzes findet daher immer eine enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt, Patient und Zahntechniker statt. Wax-up und Mock-up sind Verfahren, um vor Behandlungsbeginn prothetischer, implantologischer oder kieferorthopädischer Versorgungen den zukünftigen Zahnersatz hinsichtlich funktioneller und ästhetischer Gesichtspunkte zu präsentieren und ihn anzuprobieren, ohne die Zähne beschleifen zu müssen. Behandler und Patient können so eine mögliche Versorgung sehen und bei Bedarf noch Einfluss auf die endgültige Gestaltung nehmen. Im Beitrag erklären wir die Abrechnung des zahnärztlichen Honorars sowie der zahntechnischen Leistungen. |

    Wax-up

    Beim Wax-up werden auf einem Gipsmodell die Zähne mit Wachs modelliert, um ästhetische und therapeutische Maßnahmen zu planen. Das Wax-up stellt eine Analyse für die geplante Rekonstruktion dar. Der Patient erhält vorab einen Eindruck hinsichtlich Form und Gestaltung der zukünftigen Versorgung. Aber auch funktionelle und gnathologische Gestaltungen sind somit besser planbar.

     

    Ein Wax-up wird chairside oder im zahntechnischen Labor angefertigt. Die Abrechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt auf Basis von § 9 GOZ (Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen), die Berechnung erfolgt nach der BEB. Zum Ansatz können hier folgende BEB-Leistungen kommen.