· Fachbeitrag · Zahnunfälle
Abrechnung von Berufsunfällen in der GUV am Beispiel einer Einzelzahnkrone
von Anita Koschny, Dental Consulting, Bayreuth
| Die zahnmedizinische Versorgung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall wird sowohl bei Kassen- als auch bei Privatpatienten über die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgewickelt. Im Praxisalltag sind solche Fälle immer wieder eine Herausforderung, weil sie selten vorkommen. Dieser Beitrag erläutert das Antrags- und Abrechnungsverfahren und zeigt die Abrechnung am Beispiel einer Einzelzahnkrone. |
Abwicklung von Berufsunfällen beim GKV-Patienten
Rechtsgrundlage ist das Unfallabkommen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV; online unter iww.de/s2890).
Träger der GUV ist ‒ unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten ‒ die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Die Abwicklung von Berufsunfällen bei gesetzlich Versicherten (GKV-Patienten) und bei Privatpatienten ist über weite Strecken gleich.
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