Kronen und Zahnersatz
Im Mund geschichtete Teilkrone zur biofunktionellen Frontzahnrekonstruktion: Abrechnung?
Frage: „Wie wird eine im Mund geschichtete Teilkrone aus plastisch- keramischem Material zur biofunktionellen Frontzahnrekonstruktion bei Vertikalisierung sowie zum Beispiel zur Schließung eines frontal offenen Bisses nach zentrischer Schienentherapie berechnet? Bisher wurde von uns die GOZ-Nr. 222 mit dem Hinweis ´Direkt im Mund mit HFO nach Dr. Vanini geschichtete Komposit-Teilkrone´ in Rechnung gestellt.
Einige Versicherer lehnen die Berechtigung des Zahnarztes zum Ansatz dieser Ziffer ab – mit der Begründung, dass keine Laborposition enthalten sei. Eine Einschränkung bezüglich einer zu erbringenden Fremdlaborleistung konnten wir jedoch nirgendwo finden. Der Berechnung der Nr. 222 liegen zugrunde: direkte Kronen zur Bisshebung, Rekonstruktion einer Front-Eckzahnführung, funktionelle Rekonstruktion nach Abrasion und Schließen eines frontal offenen Bisses.“
Antwort: Die Anwendung des Dentinadhäsivverfahrens in Mehrschichttechnik mit Lichthärtung berechtigt zur Analogberechnung nach § 6 Abs. 2 GOZ. Das wurde höherrichterlich bestätigt. Je nach dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen kommen verschiedene Gebührenpositionen infrage, die als Analogposition herangezogen werden können. Der Zahnarzt wählt die Analoggebühr entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses.
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