05.12.2008 | Abrechnung nach GOZ/GOÄ
Abrechnung eines Aqualizers?
Frage: „Wie können wir einen Aqualizer abrechnen?“
Antwort: Der Aqualizer ist weder nach einer Gebührenposition aus der GOZ noch nach einer Bema-Position abrechenbar. In der GOZ existiert für den Aqualizer keine Gebühr. Eine Analogabrechnung scheidet ebenfalls aus, da es sich hierbei zwar um eine Leistung handelt, die erst nach 1988 (also nach Inkrafttreten der GOZ) zur Praxisreife gelangte, wissenschaftlich aber noch nicht hinreichend genug anerkannt ist.
Somit ist der Aqualizer eine reine Privatleistung, die als Pauschalleistung im Sinne des § 2 Abs. 3 GOZ berechnet und vor der Behandlung individuell zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Behandler vereinbart werden muss. Beispiele zu Vereinbarungen gemäß § 2 Abs. 3 GOZ finden Sie im Online-Service von „Privatliquidation aktuell“ unter „Praxishilfen“.