01.11.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechsprechu
Landgericht Köln entscheidet: Sachkostenliste der AXA Krankenversicherung unwirksam!
| Auf Grund der Klage eines bei der AXA Krankenversicherung versicherten Privatpatienten wurde die AXA verurteilt, die dem Patienten für seine zahntechnische Versorgung in Rechnung gestellten Aufwendungen tarifgemäß zu 90 Prozent zu erstatten. Die auf Basis der Sachkostenliste vorgenommenen Leistungskürzungen erachtete das Landgericht Köln als unberechtigt. Begründung: Die von der AXA Colonia verwendete Sachkostenliste sei nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unklar und damit unwirksam (Landgericht Köln, Urteil vom 29. September 2004, Az: 23 S 42/04). |
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