25.02.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
AG Düsseldorf: Honorarvereinbarung ist rechtswirksam, auch wenn das exakte Leistungsspektrum noch nicht enthalten ist
| Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 21. Januar 2016 (Az. 27 C 11833/14, Abruf-Nr. 146449 ) entschieden, dass im Urteilsfall die Honorarvereinbarung mit hohen Steigerungssätzen – zwischen 3,6 und 8,2 – rechtswirksam war. Damit scheiterte der Vater eines Patienten mit seinem Anliegen, die Rechtsunwirksamkeit der Vereinbarung durchzusetzen und nur einen Teilbetrag nach den üblichen Steigerungssätzen der GOZ (bis 3,5-fach) zu zahlen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig