01.09.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Bundesgerichtshof: Geschädigter Kassenpatient durfte Privatbehandlung in Anspruch nehmen
| Der Bundesgerichtshof entschied am 6. Juli 2004 (Az: VI ZR 266/03), dass ein Kassenpatient bei fehlerhaftem Zahnersatz auch eine Privatbehandlung in Anspruch nehmen darf, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur unzureichende Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung bietet oder ihm die Inanspruchnahme der vertragszahnärztlichen Leistung im speziellen Fall - zum Beispiel wegen großer Schmerzen - nicht zumutbar ist. |
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