01.10.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Bundessozialgericht: Kostenerstattung für Folgebehandlungen an Zahnimplantaten zu Recht abgelehnt!
| Folgender Fall lag einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 3. September 2003 (Az: B 1 KR 9/02 R, B 1 KR 2/03 R und B 1 KR 18/02 R) zu Grunde: Zu Beginn der 90er Jahre waren bei Patienten Suprakonstruktionen eingesetzt worden. Diese Suprakonstruktionen dienten als Stützen zur Befestigung von Kronen, Brücken oder Prothesen. Die betroffenen Krankenkassen hatten seinerzeit die Kosten der implantologischen Erstversorgung sowie später die Aufwändungen für anfallende Reparaturen und Ergänzungen ganz oder teilweise erstattet. Für nach dem 1. Januar 1997 erneut notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten lehnten die Krankenkassen jedoch eine Kostenerstattung ab - mit der Begründung, dass sich die Rechtslage geändert habe und nunmehr implantologische Leistungen von Gesetzes wegen ausgeschlossen seien. Die vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen definierten Ausnahmeindikationen lägen bei den betroffenen Patienten nicht vor. |
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