01.12.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht: Honorarvereinbarung mit Faktoren bis zum 8,2fachen Satz war rechtens
| Endlich gibt es mal wieder etwas Erfreuliches von einem deutschen Gericht zu vermelden, noch dazu vom Bundesverfassungsgericht: Am 25. Oktober 2004 (Az: BvR 1437/02) haben die Verfassungsrichter beschlossen, dass eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOZ rechtens war, in der ein Zahnarzt mit einer Patientin Steigerungsfaktoren bis zum 8,2fachen Satz vereinbart hatte. Damit hob das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm wieder auf, das dem Zahnarzt wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz die Berechtigung zur Überschreitung des 3,5fachen Satzes abgesprochen hatte. |
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