01.06.2005 | Aktuelle Rechtsprechung
Implantatrabatte durch Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ausschöpfen?
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2004 („Privatliquidation aktuell“ Nr. 7 und 8/2004, S.1f) ist die Diskussion über die Abrechenbarkeit von Materialkosten neu entbrannt. Bei gesondert abrechenbaren Materialkosten stellt sich die Frage, inwieweit Preisnachlässe an den Patienten weitergegeben werden müssen. Im Prinzip ist dies zu bejahen, denn an gesondert abrechenbaren Materialkosten darf der Zahnarzt nichts verdienen, sie sollen für ihn eine Art „durchlaufender Posten“ sein.
In diesem Zusammenhang ist folgende Nachricht von Interesse: Das Deutsche Zentrum für Orale Implantologie (DZOI) in Hamburg hat kürzlich die Gründung einer DZOI Dental Support und Service GmbH & Co. KG (DSS) beschlossen. Diese Gesellschaft bietet Zahnärzten Dienstleistungen wie zum Beispiel den Einkauf von Implantaten und Lasergeräten, Knochenersatzmaterialien und Membranen an.
DZOI-Präsident Dr. Werner Hotz sieht in der Gründung dieser Gesellschaft folgenden Vorteil für die Mitglieder: „Durch die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft können alle Zahnärzte die Implantatrabatte jetzt wieder ausschöpfen. Am Jahresende erhalten sie eine Ausschüttung aus der DSS.“
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