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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Landgericht Köln: Versorgung mit Implantaten war medizinisch notwendig

    | Den folgenden Fall hat jetzt das Landgericht Köln mit Urteil vom 30. Juni 2004 (Az: 23 O 310/01) entschieden: Ein bei der DKV versicherter Privatpatient hatte von seinem Zahnarzt Heil- und Kostenpläne für eine Versorgung mit Implantaten im Ober- und Unterkiefer erhalten und bei der DKV zur Erstattung eingereicht. Insgesamt sollte die Versorgung umgerechnet etwa 20.000 Euro kosten. Sie wurde von der DKV jedoch lediglich für den Oberkiefer genehmigt. Für den Unterkiefer dagegen sollten zwei Teleskopkronen und die Versorgung mit einer herausnehmbaren Prothese ausreichen. Offensichtlich spielten bei dieser Entscheidung finanzielle Gründe eine Rolle, denn allein die Kosten für die Implantate im Unterkiefer beliefen sich auf umgerechnet über 16.000 Euro. |