01.05.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Landgericht Saarbrücken: Implantationsbehandlung als medizinisch notwendig anerkannt!
| Ein Zahnarzt hatte für einen Patienten zunächst einen Behandlungsplan erstellt, der eine Versorgung mit Brücken für die Zähne 2 - 4 beidseitig und Behandlungskosten von etwa 8.000 DM vorsah. Die Krankenversicherung des Patienten hatte diesen Behandlungsplan genehmigt. Einige Monate später reichte der Patient bei seiner Krankenversicherung einen neuen Behandlungsplan für eine Implantat- und Veneers-Versorgung mit Behandlungskosten von etwa 16.000 DM ein. Diesen Plan genehmigte die Krankenversicherung nicht. Dennoch begann der Zahnarzt mit der Behandlung und schloss diese vorläufig mit dem Einsetzen von Langzeitprovisorien ab. Der Zahnarzt berechnete für diese Arbeiten etwa 7.700 DM, wovon der Patient bei seiner Krankenversicherung einen Anteil von 80 Prozent geltend machte. |
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