01.04.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
LG Saarbrücken: Analogberechnung der SDA-Technik nach GOZ Nrn. 214 bis 217 rechtens!
| Das Landgericht Saarbrücken hat am 12. Februar 2004 (Az: 11 S 246/01) entschieden, dass die Analogberechnung der schmelz-dentin-adhäsiv befestigten Rekonstruktionen nach den GOZ-Nrn. 214 bis 217 statthaft ist. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Methode der SDA-Rekonstruktion beim In-Kraft-Treten der GOZ (1988) noch nicht zur Praxisreife entwickelt war. Dies sei damals zwar bei der Kompositfüllung in Schmelz-Ätz-Technik für den Frontzahnbereich der Fall gewesen, aber: |
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