04.12.2009 | Aktuelle Rechtsprechung
VG Ansbach: Nur schlechthin unvertretbare Bemessung des Faktors ist angreifbar
Und wieder hat ein Gericht entschieden, dass die Beihilfefähigkeit bei Analogabrechnungen von Kompositfüllungen unter Verwendung der Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik (SDA) nicht auf den Faktor 1,5 beschränkt und selbst ohne Begründung der 2,3-fache Satz zu erstatten ist. Diesmal kommt die Entscheidung aus Bayern vom Verwaltungsgericht (VG) Ansbach (Urteil vom 15. Juli 2009, Az: AN 15 K 09.00436).
Das Urteil enthält neben den bekannten Argumenten gleichlautender Entscheidungen anderer Gerichte, die in „Privatliquidation aktuell“ bereits erläutert wurden (siehe die Übersicht auf Seite 8 dieser Ausgabe), vor allem auch positive allgemeingültige Klarstellungen zur Entscheidungskompetenz des Behandlers bei der Bemessung des Steigerungsfaktors.
Weitreichende Entscheidungsfreiheit des Behandlers
Das Gericht betont den Stellenwert und die Gültigkeit einer Faktorbemessung durch den Behandler mit den folgenden klaren Worten:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig