01.02.2002 · Fachbeitrag · Amtsgericht Göttingen
Versicherung muss gemäß § 2 GOZ vereinbarte Gebührensätze erstatten
| Auf Grund der Klage einer Privatpatientin hat das Amtsgericht Göttingen mit Urteil vom 21. Dezember 2001 (Az.: 30 C 389/99) die private Krankenversicherung verurteilt, die zwischen der Patientin und ihrem Zahnarzt gemäß § 2 GOZ oberhalb des 3,5fachen Steigerungsfaktors vereinbarten Gebührensätze zu erstatten. Des Weiteren verurteilte das Amtsgericht Göttingen die beklagte Krankenversicherung, die Aufwendungen für „Teilkronen“ zu 100 Prozent statt - wie von der Versicherung vorgenommen - lediglich zu 80 Prozent zu erstatten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig