Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Amtsgericht Göttingen

    Versicherung muss gemäß § 2 GOZ vereinbarte Gebührensätze erstatten

    | Auf Grund der Klage einer Privatpatientin hat das Amtsgericht Göttingen mit Urteil vom 21. Dezember 2001 (Az.: 30 C 389/99) die private Krankenversicherung verurteilt, die zwischen der Patientin und ihrem Zahnarzt gemäß § 2 GOZ oberhalb des 3,5fachen Steigerungsfaktors vereinbarten Gebührensätze zu erstatten. Des Weiteren verurteilte das Amtsgericht Göttingen die beklagte Krankenversicherung, die Aufwendungen für „Teilkronen“ zu 100 Prozent statt - wie von der Versicherung vorgenommen - lediglich zu 80 Prozent zu erstatten. |