01.08.2002 · Fachbeitrag · Analogabrechnung
OLG Düsseldorf: Regelungslücke in der GOÄ muss durch analoge Bewertungen ausgefüllt werden
| Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 27. September 2001 (Az.: 8 U 181/00) zur GOÄ-Berechnung bei einer Lebertransplantation entschieden, dass bei der Abrechnung von Leistungen nicht allein der Text der Leistungslegende maßgeblich ist, sondern auch der Fortschritt der Medizin und die Angemessenheit der Abrechnung berücksichtigt werden müssen. Begründung der Richter: In den operativen Abschnitten ist die GOÄ - von partiellen Änderungen abgesehen - im Wesentlichen auf dem Stand der frühen 80er Jahre stehen geblieben. Folglich kommt es immer häufiger zu Auseinandersetzungen, wenn es um die Abrechnung neuartiger Operationsverfahren geht. |
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