01.12.2002 · Fachbeitrag · Bayerisches Landessozialgericht zu Mehrkostenvereinbarungen:
Umfang der Mehrleistung muss vor Behandlungsbeginn festgelegt sein und der Kasse mitgeteilt werden
| Das Gericht stellte fest, es sei hier nicht andeutungsweise zu erkennen, dass es sich um eine Vereinbarung über privatzahnärztliche Mehrkosten handelt. Ebenso fiel dem Gericht auf, dass hier nur von Einlagefüllungen, nicht aber von der tatsächlich angefertigten Inlay-Brücke die Rede war. |
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