03.06.2011 | Behandlungsunterlagen
Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht für Modelle beim Privatpatienten
Frage: „Wir hatten bei einem Privatpatienten eine Präparation durchgeführt. Hierbei wurden auch Situationsmodelle und andere Modelle angefertigt. Wir haben dazu folgende Fragen:
- Wie lange besteht hier die Aufbewahrungsfrist der Modelle und welcher Paragraf ist hier relevant?
- Sind wir verpflichtet dem Patienten die Modelle nach Anforderung durch ihn auszuhändigen?“
Antwort: Die grundlegenden Aufbewahrungspflichten ergeben sich zunächst aus der jeweils regional gültigen Berufsordnung. So heißt es in § 12 Abs. 1 der für Sie maßgeblichen Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte:
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