01.04.2003 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Bei Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit spielen Kosten keine Rolle!
| Der Bundesgerichtshof hat am 12. März 2003 (Az: IV ZR 278/01) ein sehr wichtiges Urteil erlassen: Er hat - zum Teil unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - klargestellt, dass der private Versicherer nicht berechtigt ist, die unter §1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 76 beschriebene Erstattungspflicht für die „medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheits- oder Unfallfolgen“ unter Berücksichtigung von Kostengesichtspunkten zu beurteilen. |
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