01.07.2000 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Krankenkassen dürfen den Bezug preiswerten Zahnersatzes aus dem Ausland empfehlen
| Versicherte von Krankenkassen haben Anspruch auf medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz. Wenn nun ein Krankenkassen-Verband den Bezug von preisgünstigem Zahnersatz aus dem Ausland empfiehlt, liegt darin nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2000 (Az: KZR 15/98) keine unbillige Behinderung der inländischen zahntechnischen Betriebe. Das Verhalten des Krankenkassen-Verbandes sei nicht als missbräuchliche Ausnutzung einer hoheitlichen Marktstellung zu werten. Schließlich sei es das legitime Interesse des Verbandes und der in ihm organisierten Ersatzkassen, die Kosten für zahntechnische Leistungen, von denen diese Kassen einen erheblichen Anteil tragen müssen, möglichst niedrig zu halten. |
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