01.10.2007 | Einschleifmaßnahmen
Die korrekte und vollständige Abrechnung von Einschleifmaßnahmen
Regelmäßig erreichen uns Leseranfragen zu den Berechnungsmöglichkeiten von Einschleifmaßnahmen. Dieser Beitrag stellt daher die Maßnahmen nach den entsprechenden GOZ-Nrn. 403, 404 und 810 mit den jeweiligen Abrechnungsmöglichkeiten zusammenfassend dar.
Maßnahmen nach GOZ-Nr. 403
GOZ-Nr. 403 | Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich |
Zum Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 403 zählen Beseitigungen von:
- scharfen Zahnkanten und natürlichen Plaqueretentionsnischen
- störenden Prothesenrändern, auch an kieferorthopädischen Apparaturen und Schienen
- überstehenden Kronen- und Füllungsränder, sowie das Glätten von Schmelzfrakturen und abgeplatzter Keramik
Die Beseitigung von scharfen Zahnkanten und Plaqueretentionsstellen bezieht sich zunächst auf Maßnahmen, die an der natürlichen Zahnsubstanz erbracht worden sind. Ebenso können aber auch scharfe Kanten an Prothesenzähnen beseitigt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig