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  • 01.10.2007 | Einschleifmaßnahmen

    Die korrekte und vollständige Abrechnung von Einschleifmaßnahmen

    Regelmäßig erreichen uns Leseranfragen zu den Berechnungsmöglichkeiten von Einschleifmaßnahmen. Dieser Beitrag stellt daher die Maßnahmen nach den entsprechenden GOZ-Nrn. 403, 404 und 810 mit den jeweiligen Abrechnungsmöglichkeiten zusammenfassend dar.  

    Maßnahmen nach GOZ-Nr. 403

    GOZ-Nr. 403  

    Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich  

     

    Zum Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 403 zählen Beseitigungen von:  

     

    • scharfen Zahnkanten und natürlichen Plaqueretentionsnischen
    • störenden Prothesenrändern, auch an kieferorthopädischen Apparaturen und Schienen
    • überstehenden Kronen- und Füllungsränder, sowie das Glätten von Schmelzfrakturen und abgeplatzter Keramik

     

    Die Beseitigung von scharfen Zahnkanten und Plaqueretentionsstellen bezieht sich zunächst auf Maßnahmen, die an der natürlichen Zahnsubstanz erbracht worden sind. Ebenso können aber auch scharfe Kanten an Prothesenzähnen beseitigt werden.