01.03.2005 | Endodontie
Die Endo-Revision – eine kritische Abwägung
Die Revision insuffizienter Wurzelfüllungen rückt zunehmend ins dentale Visier. Dies zum einen aus der Erfahrung heraus, dass die bloße WSR mit retrograder Füllung denkbar schlechte Langzeitergebnisse zeigt; es ist illusorisch zu glauben, dass bei infiziertem Wurzelkanal eine klinisch ausreichende apikale Abdichtung möglich ist. Die apikale Läsion ist nun mal keine eigenständige Erkrankung, sondern Folge einer Sekretion aus dem Kanalsystem.
Zum anderen sind da die neuen Richtlinien der DGZMK vom Mai 2004. Danach ist eine WSR ohne vorherige konservative Revision falsch – was auch Sinn macht. Aber auch unvollständige Wurzelfüllungen ohne pathologischen Befund müssen demnach vor einer Restauration revidiert werden. Entgegen der früheren Stellungnahme der DGZMK (www.dgzmk.de), die neun Monate nach Veröffentlichung immer noch nicht auf der Homepage ersetzt wurde, ist nämlich die zweijährige Beobachtungszeit unvollständiger WFs vor einer Restauration vom Tisch. Auch der vielerorts übliche Weg, einen Patienten mit unvollständiger WF und apikaler Läsion mit der Bitte um WSR zum Chirurgen zu schicken, ist demnach wissenschaftlich falsch. Ausnahme natürlich ist der verwehrte Zugang zum Kanal durch eine nicht entfernbare prothetische Restauration.
Wenn diese Stellungnahme auch nicht bindend ist, so kann sie dem Zahnarzt in einer rechtlichen Auseinandersetzung durchaus zum Nachteil gereichen, wenn er sie nicht befolgt – andererseits kann sie ihm aber auch nutzen, weil sie gleichzeitig eine Erfolgsrate von nur 60 bis 80 Prozent angibt.
Revision einer Wurzelfüllung in der Regel keine Kassenleistung
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