02.07.2008 | Endodontie
Die vollständige Abrechnung einer endodontischen Behandlung an Zahn 46
Der Aufwand von endodontischen Behandlungen wird bei der Liquidationserstellung oft unterschätzt. Letztendlich ist eine Berechnung lediglich der Kernpositionen gerade bei der Anwendung von speziellen Geräten nicht ausreichend, um ein adäquates Honorar erzielen zu können. Hierzu ist es besonders wichtig, dass einerseits der Gebührenrahmen vollständig genutzt wird, andererseits auf die Berechnung von Materialkosten (sofern dies in Betracht kommt) ein besonderes Augenmaß gesetzt wird.
Das Fallbeispiel erläutert daher eine Wurzelkanalbehandlung, wie sie unter Einsatz von speziellen Instrumenten durchgeführt und berechnet werden kann. Detaillierte Erläuterungen schließen sich an das Beispiel an.
Fallbeispiel
Datum | Behandlung | GOZ/GOÄ |
11.02. | Vollständige Untersuchung (18, 28, 38, 48 fehlen, Zahnstein an allen Zähnen vorhanden) | Ä6 |
| Panoramaschichtaufnahme mittels digitalem Röntgengerät angefertigt (46 apikale Aufhellung und unvollständige Wurzelfüllung) | Ä5004 |
| Beratung über die Versorgungsnotwendigkeit (Dauer circa 8 Minuten) | Ä1 |
| Entfernung supragingivaler Beläge an 17-27, 37-47 | 28 x 405 |
| Entfernung subgingivaler Beläge an den Zähnen 17-15, 27-25, 43-33 | 12 x 407 |
| Neuer Termin für die Revision der Wurzelfüllung vereinbart |
|
15.02. | Kontrolle nach Belagsentfernung an 17-27, 37-47 (an 17, 16, 27, 26 erneut weiche Beläge entfernt) | 28 x 406
|
| Entfernung der alten Wurzelfüllung und Aufbereitung der vier Wurzelkanäle | 4 x 241 |
| Nadelmessaufnahme | Ä5000 |
| Reduzierung der Keimzahlen der Wurzelkanäle mittels Laser | § 6 Abs. 2 |
| Trepanation des Zahnes 46 | 239 |
| Medikamentöse Einlage | 243 |
25.02. | 47-45 Kofferdamm angelegt | 204 |
| 46 Wurzelfüllung | 4 x 244 |
| 46 Röntgenkontrolle der Wurzelfüllung | Ä5000 |
| 46 Schmelz-Dentinadhäsive Rekonstruktion (Zahnflächen -mod-) | § 6 Abs. 2 |
Erläuterungen zur Abrechnung des 11. Februar
Untersuchung
Die GOÄ-Nr. 6 kann einmal je notwendiger vollständiger Untersuchung abgerechnet werden. Sie beinhaltet für eine zahnärztliche Untersuchung bei dem stomatognathen System die Inspektion der Mundhöhle, die Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie die Erhebung des vollständigen Zahnstatus. Die Abrechnung bereitet bei Beihilfepatienten oft Erstattungsprobleme, daher sollten Beihilfepatienten auf diese Schwierigkeit im Vorfeld hingewiesen werden.
Röntgenaufnahme
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