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  • 04.09.2009 | Endodontie

    Zahn 35 entfernt, extraoral gefüllt, Wurzelspitze reseziert und Zahn reimplantiert: Abrechnung?

    Frage: „Wir haben bei einer Kassenpatientin den Zahn 35 entfernt, extraoral gefüllt, die Wurzelspitze reseziert und anschließend wieder reimplantiert. Diese Behandlung musste so erfolgen, da sich in der angefertigten Röntgenaufnahme das Foramen mentale unmittelbar auf die Wurzelspitze projizierte. Wie können wir die Behandlung abrechnen?“  

     

    Antwort: Ihre Behandlung stellt zunächst - bis auf die WSR - eine Vertragsleistung dar, wenn die Endo-Richtlinien für die Wurzelfüllung erfüllt sind. Als Vertragsleistungen kommen daher folgende Kern-Gebühren zum Ansatz: Bema-Nr. 43 (X1); Bema-Nr. 35 (WF); Bema-Nr. 55 (Ri).  

     

    Die extraorale Wurzelspitzenresektion stellt keine vertragszahnärztliche Leistung dar, da sich die Bewertung der Bema-Gebühren auf Basis der intraoralen Gegebenheiten beläuft. Diese Leistung ist dann auf rein privater Basis zu erbringen und Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 312.