05.08.2010 | FAL/FAT
Abrechnung von funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen: GOZ-Nr. 807
Im Rahmen unserer Erläuterungen funktionsanalytischer und -therapeutischer Maßnahmen befassen wir uns diesmal mit der Abrechnung der GOZ-Nr. 807.
GOZ-Nr. 807 | Aufbau einer individuellen Frontzahnführung im Artikulator einschließlich Material- und Laborkosten |
Allgemeines
Die Frontzahnführung wird durch die Palatinalflächen der Oberkieferfrontzähne bestimmt, die ggf. durch Abrasionen nicht mehr vorhanden sind und somit neu aufgebaut werden müssen. Eine derartige Maßnahme ist Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 807. Darüber hinaus werden von der GOZ-Nr. 807 auch Maßnahmen erfasst, die der Kopie oder Veränderung einer vorhandenen Frontzahnführung - ggf. nach diagnostischen Korrekturen - dienen.
Hierbei handelt es sich sämtlich um zahntechnische Leistungen, die ausschließlich vom Behandler erbracht werden müssen. Dabei wird zunächst ein Frontzahnteller mit Kunststoff beschichtet. Anschließend wird die Frontzahnführung im Artikulator abgefahren und durch die Aufzeichnung der Führung auf den Kunststoff des Führungstellers, der sich ebenfalls im Artikulator befindet, übertragen.
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