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  • 04.05.2010 | FAL/FTL

    Abrechnung von funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen: GOZ-Nr. 803

    Unsere Erläuterungen zur Abrechnung funktionsanalytischer und funktionstherapeutischer Maßnahmen setzen wir mit Ausführungen zur GOZ-Nr. 803 fort. Die Position lautet:  

     

    GOZ-Nr. 803

    Modellmontage nach kinematischer Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die kinematische Scharnierachsenbestimmung, definitives Markieren der Referenzpunkte, Anlegen eines Übertragungsbogens, Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator und Modellmontage) einschließlich Material- und Laborkosten  

     

    Allgemeine Bestimmungen zu Nr. 803: Wird bei unterbrochener Zahnreihe oder Freiendsattel zur Bestimmung der Vertikaldimension eine Bissschablone im Labor angefertigt, so sind die Kosten für die Bissschablone neben den Gebühren nach den Nrn. 802 bis 806 gesondert berechnungsfähig.  

    Allgemeine Erläuterungen

    Die Anzahl der Leistungen nach der Nr. 803 im Rahmen eines Behandlungsverlaufs ist unabhängig von und nicht deckungsgleich mit der Anzahl der Leistungen nach den Nrn. 801 oder 804 bzw. 806.  

     

    Zudem ist die GOZ-Nr. 803 im Gegensatz zur GOZ-Nr. 802 höher bewertet, da hier die Bestimmung der Scharnierachse nicht auf einer „gedachten“ Linie erfolgt, sondern es wird die individuelle (kinematische) Scharnierachse durch das (definitive) Markieren der rotatorischen Scharnierachsenpunkte auf der Haut des Patienten bestimmt. Ein gängiges Verfahren hierfür ist die Axiographie. Hierbei wird das OK-Modell exakt achsenbezogen montiert, so dass bei der anschließenden UK-Montage die Dicke des Registrates keine geometrischen Fehler mehr verursacht.