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  • 06.10.2010 | Fallbeispiel

    Abrechnung von Leistungen bei Schienung der Zähne nach einem Trauma

    Unser aktuelles Fallbeispiel befasst sich mit der Abrechnung von Leistungen, die bei einer Schienung nach Trauma des Zahnes 21 bei einem neunjährigen Kind anfallen können.  

     

    Zahn  

    Behandlung  

    GOZ/GOÄ  

     

    Beratung über Behandlungsmöglichkeiten
    (Dauer circa 13 Minuten)  

    Ä3  

     

    Vollständige Untersuchung  

    Ä6  

    21  

    Röntgenaufnahme mittels digitalem Gerät  

    Ä5000  

     

    Panoramaaufnahme der Kiefer mittels digitalem Gerät  

    Ä5004  

    21  

    Oberflächenanästhesie  

    008  

    21  

    Infiltrationsanästhesie (palatinal und vestibulär)  

    2 x 009  

    13-23  

    13 - 23 Zahnbelagsentfernung (ohne 21)  

    5 x 405  

    21  

    21 Reposition des Zahnes  

    Ä 2685  

    13-23  

    13 - 23 Semipermanente Schienung  

    5 x 707  

    Erläuterungen

    Beratungsleistungen

    Neben Untersuchungen können in der Privatliquidation zusätzliche Beratungsgebühren nach den GOÄ-Nrn. 1 oder 3 berechnet werden. Die GOÄ-Nr. 1 gilt für Beratungszeiten bis neun Minuten. Bei einer Beratungsdauer von mindestens zehn Minuten kann die GOÄ-Nr. 3 berechnet werden. Die Abrechnung der GOÄ-Nr. 3 kann einmal pro Behandlungsfall neben einer Sonderleistung berechnet werden. In der GOZ gilt für die Dauer eines Behandlungsfalles ein Zeitraum von einem Monat.  

     

    Die GOÄ-Nr. 6 kann einmal je notwendiger vollständiger Untersuchung abgerechnet werden. Sie beinhaltet für eine zahnärztliche Untersuchung bei dem stomatognathen System die Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie die Erhebung des vollständigen Zahnstatus.