Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2007 | Fallbeispiel

    Cover-denture-Prothese mit transdentaler Fixation

    In unserem Fallbeispiel erläutern wir Ihnen diesmal die abrechnungstechnischen Besonderheiten bei einer prothetischen Versorgung durch eine Cover-denture-Prothese, wobei einer der in die Konstruktion einbezogenen gelockerten Eckzähne vorher mittels transdentaler Fixation befestigt wird.  

     

    Erste Sitzung

    Datum  

    Behandlung  

    GOZ/GOÄ  

    03.01.  

    68-jährige Patientin wünscht eine neue UK-Prothese  

    Eingehende Befunderhebung: einwandfreie OK-Totalprothese; insuffiziente UK-Kunststoffprothese, Restbezahnung 33, 43; 43 Lockerungsgrad II  

     

    001  

    33, 43: Vitalitätsprobe: beide positiv  

    007  

    33, 43: Röntgenaufnahmen: 33 leichter, 43 erheblicher horizontaler Knochenabbau  

    2 x Ä 5000  

    Beratung über Behandlungsplanung (15 Minuten): 43 Wurzelbehandlung, transdentale Fixation; anschl. UK-Cover-denture-Prothese mit Teleskopkronen 33, 43  

    Ä 3  

    33, 43: Oberflächenanästhesie  

    008  

    Zahnsteinentfernung  

    2 x 405  

    Erstellen eines Heil- und Kostenplanes  

    003  

    Für eine Beratung, die 10 Minuten oder länger in Anspruch nimmt, berechnet man die GOÄ-Nr. 3. Zu dieser Gebührennummer enthält die GOÄ eine Bestimmung, die in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen mit privaten Kostenerstattern war und zum Teil nach wie vor ist: „Die Leistung nach Nr. 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801.“  

     

    Während Zahnärztekammern immer wieder betont haben, diese Vorschrift beziehe sich ausschließlich auf GOÄ-Ziffern, beharrten Kostenerstatter auf der wörtlichen Einhaltung. Im Fall einer solchen Auseinandersetzung sollte auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21. Dezember 2000 (Az: 3 O 266/98) verwiesen werden: