01.10.2007 | Fallbeispiel
Die Abrechnung moderner Therapien bei Verletzungen der Zahnhartsubstanz
In der Diagnostik und Therapie von Zahntraumata – die statistisch gesehen jeden vierten Jugendlichen treffen – hat sich in den letzten Jahren ein deutlicher Wandel vollzogen. Heutzutage werden die Verletzungen nach der Art der verletzten Gewebe sowie dem Grad der Traumatisierung eingeteilt, wobei die Hartsubstanz, die Pulpa, das Parodont, der Alveolarknochen sowie die umliegenden Weichgewebe (Gingiva, Oralmukosa) betroffen sein können. Da die Diagnose jedes dieser fünf Gewebe gesondert berücksichtigt, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Kombinationen.
Das folgende Fallbeispiel zur Abrechnung beschreibt eine moderne Vorgehensweise, die sich mittlerweile auf zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen stützt. Dabei befasst sich das Beispiel ausschließlich mit Traumata der Zahnhartsubstanz, und hierbei auf nur solche mit zwei Verletzungsarten: Bruch eines größeren Fragments der Krone sowie Wurzelquerfraktur, wodurch dieser Behandlungskomplex erheblich vereinfacht wird. Dies ist im Interesse einer verständlichen und nachvollziehbaren Darstellung der Abrechnungsbestimmungen jedoch durchaus sinnvoll.
Ob der Behandler im Einzelfall einen derartigen Therapieansatz für angezeigt und erfolgversprechend hält, muss er natürlich selbst entscheiden.
Erste Sitzung
Zahn | Behandlung | GOZ/GOÄ |
| Zwölfjähriger Privatpatient kommt nach Fahrradunfall in die Praxis; er blutet aus dem Mund |
|
| Beratung (fünf Minuten) | Ä 1 |
| Symptombezogene Untersuchung: kleine Risswunde in der Lippe, Zahn 11 Fraktur eines größeren Fragments ohne Eröffnung der Pulpa, 21 geringfügig gelockert | Ä 5 |
12 – 22 | Vitalitätsprüfung: 21 negativ; 12, 11, 22 positiv | 007 |
Zwei Röntgenaufnahmen: 21 Wurzelquerfraktur in Wurzelmitte | 2 x Ä 5000 | |
| Infiltrationsanästhesie extraoral | Ä 490 |
| Naht der Lippenwunde | Ä 2001 |
12 – 22 | Anlegen von Kofferdam | 204 |
11 | Adhäsive Wiederbefestigung des Zahnfragments | Analogberechnung |
12 – 24 | Anlegen und adhäsives Befestigen einer konfektionierten Metallschiene | Ä 2697 (Ä 2698 + Zu. 445) |
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