01.10.2005 | Fallbeispiel
Die Behandlung eines palatinalen Abszesses
In diesem Beitrag stellen wir anhand eines konkreten Falles die Privatabrechnung bei der Behandlung eines Abszesses bzw. des in Mitleidenschaft gezogenen Zahnes vor. Jeweils im Anschluss an die Maßnahmen einer Sitzung erläutern wir die Gebührennummern mit zugehörigen Bestimmungen.
Erste Sitzung
Zahn | Behandlung | GOZ/GOÄ |
| Notdienst: Samstag 21 Uhr Patient klagt über Schmerzen im rechten Oberkiefer | Zuschlag D, Zuschlag B |
| Beratung (3 Minuten) | – |
| Untersuchung des schmerzenden Bereichs: Palatinaler Abszess, ausgehend von 15 oder 14 | Ä 5 |
15, 14 | Sensibilitätsprüfung: 14 negativ, 15 positiv | 007 |
14 | Röntgenaufnahme: unvollständige Wurzelfüllung, apikale Aufhellung | Ä 5000 |
14 | Weitere Aufnahme in exzentrischer Einstellung: Füllung des palatinalen Kanals unvollständig | Ä 5000 |
14 | Infiltrationsanästhesie buccal und palatinal | 2 x 009 |
14 | Eröffnung der Pulpenhöhle | 239 |
14 | Entfernung der alten Wurzelfüllung, Zahn offen gelassen | (2 x 230) (2 x 241) |
| Eröffnung des palatinalen submukösen Abszesses, dabei Verletzung eines Astes der A. palatina | Ä 2428 |
| Stillung der Blutung durch Abbinden des Gefäßes | 306 |
| Streifeneinlage in die Inzisionsöffnung | – |
Kommentar: Für die Behandlung außerhalb der Sprechstunde können hier die GOÄ-Zuschläge D (Samstag, Sonn- und Feiertage) sowie B (20 bis 22 Uhr) nebeneinander angesetzt werden. Allerdings sind diese Zuschläge nur in Verbindung mit einer Untersuchung oder Beratung abrechenbar. Diese Bedingung wird hier durch die symptombezogene Untersuchung gemäß der Ä 5 erfüllt, weshalb auf die Berechnung der Ä 1 verzichtet wird. Würde die Ä 1 am Samstag abgerechnet, wäre sie am folgenden Sonntag nicht mehr abrechenbar, da die Ä 1 innerhalb eines Behandlungsfalls – das heißt eines Monatszeitraums – nur einmal neben einer anderen Leistung ansatzfähig ist. Ohne die Ä 1 könnte am Sonntag aber kein Zuschlag mehr berechnet werden.
Sind zur Beurteilung eines Zahnes mehrere Aufnahmen in unterschiedlicher Projektionsrichtung erforderlich, so kann für jede einzelne die GOÄ-Nr. 5000 abgerechnet werden.
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