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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Fallbeispiel

    Die Implantatversorgung bei einer Unterkiefer- Freiendsituation

    | Nach eingehender Untersuchung und Beratung sowie einer alternativen Therapieplanung wird ein Heil- und Kostenplan bzw. Kostenvoranschlag für den Patienten erstellt. Bei einem Kassenpatienten empfehlen wir, eine private Behandlungsvereinbarung zu treffen, da dieser von Ihnen geplante und vom Patienten gewünschte Eingriff keine erstattungsfähige Kassenleistung ist. Neben der privaten Behandlungsvereinbarung gemäß § 4 BMV-Z bzw. § 8 EKV-Z (siehe Abbildung unten) sollte auch der im Anschluss an die Kostenaufstellung angeführte Aufklärungstext Bestandteil des Heil- und Kostenplanes sein, damit Ihr Honoraranspruch gesichert ist. |