01.10.2006 | Fallbeispiel
Die korrekte und vollständige Abrechnung der Behandlung eines unfallverletzten Kindes
Ein elfjähriges, privat versichertes Mädchen stürzt mit dem Roller. Die Erstversorgung der Weichteilverletzungen wird im Krankenhaus durchgeführt. Am Sonntagnachmittag erscheint die Patientin mit ihren Eltern in der Zahnarztpraxis. Die Zähne 11 und 21 sind intrudiert. Nach einer kurzen Beratung der Eltern wird die Verletzung untersucht und eine Vitalitätsprüfung beider Frontzähne durchgeführt. Die Zähne reagieren positiv. Die Behandlung muss unter Anästhesie durchgeführt werden (Oberflächenanästhesie und Infiltrationsanästhesien je Zahn palatinal und vestibulär). Das Kind befindet sich in laufender kieferorthopädischer Behandlung (festsitzend).Der Teilbogen hatte sich gelockert. Er wird entfernt, ebenso die Brackets. Anschließend werden die Zähne im Zahnfach reponiert. Der Teilbogen wird mit Kunststoff fixiert und zur Schienung der Frontzähne verwandt.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen
Zahn | Geb.-Nr. | Anzahl | Leistungsbeschreibung | Faktor | Betrag |
| Ä 1 | 1 | Beratung | xx |
|
| Ä 5 | 1 | Symptombezogene Untersuchung | xx |
|
| D | 1 | Zuschlag zu Untersuchungen und Beratungen an Sonn- und Feiertagen | 1,0 |
|
11, 21 | A 5000 | 1 | Röntgen je Projektion |
|
|
11, 21 | 007 | 1 | Vitalitätsprüfung | xx |
|
11, 21 | 008 | 1 | Oberflächenanästhesie | xx |
|
11, 21 | 009 | 4 | Infiltrationsanästhesie | xx |
|
11, 21 | 611 | 2 | Entfernung eines Brackets | xx |
|
11, 21 | Ä 2685 | 2 | Reposition eines Zahnes | xx |
|
11, 21 | Ä 2697 | 1 | Anlegen von Drahthäkchen, Drahtligaturen oder dergleichen | xx |
|
Die Weichteilverletzungen sind schon im Krankenhaus versorgt worden. Wird jedoch das Kind vom Unfallort direkt in die Praxis gebracht, dann wird diese Versorgung häufig nicht dokumentiert und damit nicht berechnet.
Die Abrechnung der Versorgung der Weichteilverletzungen
Nr. | Leistung | Bemerkung |
Ä 2000 | Erstversorgung einer kleinen Wunde | Nur bei wirklich kleinsten Weichteilwunden. |
Ä 2003 | Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde | Wunden am Kopf sind in der Regel als große Wunden einzustufen; die Entscheidung, ob eine kleine oder große Wunde versorgt wird, trifft der Zahnarzt. |
Ä 2004 | Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht | Sobald eine Naht erforderlich wird, kann man sicherlich nicht mehr von einer kleinen Wunde sprechen. |
Für Nachbehandlungen und Kontrollen werden die GOZ-Nrn. 329 und 330 berechnet.
Gerade bei Kindern sind Unfälle, die die Frontzähne traumatisieren, nicht selten. Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen nachfolgend auch die Berechnung dieser Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten vor.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig