01.02.2006 | Fallbeispiel
Versorgung traumatisch gelockerter Frontzähne
Unser Fallbeispiel befasst sich diesmal mit der Versorgung traumatisch gelockerter Zähne. In der Regel erscheinen diese Patienten unangemeldet nach einem Unfall in der Praxis.
Erste Sitzung:
Zahn | Behandlung | GOZ/GOÄ |
| Sonntag, 16 Uhr: 9-jähriger Patient mit Gesicht gegen eine Tischkante geschlagen; Untersuchung der beteiligten Frontzahnregion: kleiner Riss in der Oberlippe; Zähne 11 und 21 teilluxiert, Zahn 21 leicht retrudiert | Zu. D
Ä 5 |
| Besprechung der geplanten Maßnahmen (5 Minuten) | Ä 1 |
11, 21 | Vitalitätsprobe: 11 positiv, 21 negativ | 007 |
| Orthopantomogramm: keine Kieferfraktur, Kiefergelenke o. B. | Ä 5004 |
11 – 21 | Rö-Aufnahme: keine Wurzelfraktur | Ä 5000 |
11, 21 | Infiltrationsanästhesie | 2 x 009 |
21 | Vorsichtige Reposition in die Zahnreihe | Ä 2685 |
| Versorgung der Lippen-Risswunde durch Naht | Ä 2001 |
| OK-Alginatabformung für tiefgezogene Schiene | – |
15 – 5 | Entfernung weicher Beläge | 10 x 405 |
| 30 Minuten später: Einzementieren der im Praxislabor hergestellten Schiene mit Glasionomer-Zement | Ä 2698 |
| Erteilung ausführlicher Verhaltensregeln (7 Minuten) | 619 |
Kommentar: Für eine Behandlung an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag kann neben der GOÄ-Nr. 5 (für die symptombezogene Untersuchung) und der Nr. Ä 1 (für die Beratung) noch der Zuschlag D angesetzt werden. Wäre die Inanspruchnahme des Zahnarztes zwischen 20 und 8 Uhr erfolgt, so käme noch der Zuschlag B (zwischen 20 und 22 sowie zwischen 6 und 8 Uhr) bzw. C (zwischen 22 und 6 Uhr) hinzu. Bei den Zuschlägen ist zu beachten, dass sie – im Gegensatz zur Bema-Nr. 0 3 – ergänzende Positionen zu einer Untersuchung und Beratung sind und daher nur neben diesen berechnet werden dürfen. Ist der Patient ein Kind, das sein viertes Lebensjahr noch nicht vollendet hat, so kann zusätzlich noch der Zuschlag K 1 angesetzt werden.
Auch wenn der Zahn 21 auf Kältespray nicht reagiert, sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt – sofern eine Wurzelfraktur röntgenologisch ausgeschlossen werden kann – keine endodontische Behandlung erfolgen. Zum einen ist es möglich, dass sich die Vitalität nach Resorption eines apikalen Hämatoms wieder einstellt, zum anderen hat die Reposition und Fixation des gelockerten Zahnes absolute Priorität.
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