04.03.2011 | Forderungsmanagement
Rechenzentrum will Mahnkosten aus Honorarforderung zurückabtreten
Frage: „Im Leserforum von Privatliquidation aktuell Nr. 1/2011 las ich den Beitrag zu der Problematik, ob eine Vergütungsvereinbarung unwirksam ist, wenn nur ein Elternteil für ein Kind unterzeichnet. Wir haben nun folgenden Fall:
Ein minderjähriger Privatpatient befand sich bei uns in Behandlung. Die Rechnung wurde auf den Vater des Versicherten ausgestellt. Es kam zum gerichtlichen Mahnverfahren, in dem die Hauptforderung beglichen wurde. Jetzt weigert sich aber der Vater, die entstandenen Gerichts- und Mahnkosten zu tragen. Das Rechenzentrum hat diese an uns zurückabgetreten, mit der Begründung, dass die Mutter die Einverständniserklärung für das Rechenzentrum unterzeichnet hat. Ist dies rechtens?“
Dazu die Antwort von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg:
Im geschilderten Fall sind verschiedene Rechtsfragen zu klären:
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