07.01.2011 | Gebührentipps
Häufig übersehene Abrechnungsoptionen in der GOZ: Allgemeine Leistungen
Die mittlerweile über 20 Jahre alte GOZ wird häufig nach wie vor unzureichend genutzt. Dies gilt gerade auch in Abrechnungsbereichen, die vermeintlich einfach und/oder gut bekannt sind. So werden zum Beispiel GOZ-Leistungen abrechnungstechnisch gerne mit einer ähnlich lautenden Bema-Ziffer „über einen Kamm geschoren“. Damit Sie auch wirklich das abrechnen, was Ihnen zusteht, geben wir Ihnen beginnend mit diesem Beitrag in einer neuen Serie eine Reihe von Tipps zur korrekten und vor allem vollständigen Liquidation. Der erste Teil befasst sich mit einigen Positionen aus dem Bereich „Allgemeine zahnärztliche Leistungen“.
GOZ-Nr. 001 auch als abschließende Maßnahme
GOZ-Nr. | Leistungsbeschreibung | Punkte |
001 | Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn- Mund- und Kiefererkrankungen einschl. Erhebung eines Parodontalbefundes sowie Aufzeichnungen des Befundes | 100 |
Diese Maßnahme nach GOZ-Nr. 001 ist ohne zeitliche Einschränkung abrechnungsfähig. Einziges Kriterium ist die „Notwendigkeit“ dieser Leistung. Daher kann diese Position etwa nach einer aufwändigen Zahnsanierung auch als abschließende Maßnahme aus zahnmedizinscher Sicht sinnvoll und somit ansatzfähig sein. Hierzu folgendes Fallbeispiel:
Datum | Leistung | Erbrachte Maßnahmen |
14.09.2010 | 001, Ä1 | Untersuchung, Befundaufnahme und Beratung über notwendige Sanierungsmaßnahmen |
22.09.2010 |
| Zahlreiche Extraktionen, Osteotomie von drei Zähnen |
23.09.2010 |
| Nachbehandlungen, Kontrolle |
02.10.2010 |
| Nahtentfernung |
13.10.2010 |
| Füllungstherapie |
15.10.2010 |
| Füllungstherapie |
16.10.2010 - 30.10.2009 |
| Zahnreinigung und parodontale Maßnahmen |
30.10.2009 | 001, Ä1
| Abschlussbefundung |
Beachten Sie jedoch die einschränkenden Berechnungsmöglichkeiten der GOZ-Nr. 001 neben den GOZ-Nrn. 619 und GOZ-Nrn. 800 sowie die Beschränkung im Leistungstext der GOZ-Nrn. 100 und 101.
Abrechnung einer Abformung ggf. auch nach GOZ-Nr. 517 und immer mit allen zahntechnischen Leistungen
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