01.04.2000 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform 2000
Wie können Sie bei Standardtarif-Versicherten ein angemessenes Honorar erzielen?
| In der Februar-Ausgabe hatten wir über den PKV-Standardtarif berichtet. Dieser Standardtarif sieht die Behandlung von bestimmten Privatpatienten zum 1,7fachen Steigerungssatz der GOZ vor. In den folgenden Tabellen haben wir das Bema-Honorar dem 1,7fachen Steigerungssatz der GOZ gegenübergestellt. |
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