01.10.2004 · Fachbeitrag · GOZ-Beschlusskatalog, Teil 15
Die Beschlüsse der Bundeszahnärztekammer zur Abrechnung von GOÄ/GOZ-Leistungen
| Auch zu Leistungen aus der GOÄ, die für Zahnärzte von besonderer Bedeutung sind, hat die Bundeszahnärztekammer Stellungnahmen veröffentlicht, mit denen wir uns in dieser und den folgenden Ausgaben von "Privatliquidation aktuell" befassen. Noch einmal sei betont, dass sämtliche Beschlüsse keinesfalls nur unverbindliche Empfehlungen darstellen, sondern bis zu einem gewissen Grad verpflichtenden Charakter haben, sodass jeder Zahnarzt gut beraten ist, sie bei der Liquidierung erbrachter Leistungen zu berücksichtigen. |
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