01.11.2003 · Fachbeitrag · GOZ-Beschlusskatalog, Teil 5
Stellungnahmen der BZÄK zu den GOZ-Nrn. 220 bis 222, 226 bis 228, 500 bis 504 und 512 bis 514
| Im fünften Teil unserer Serie befassen wir uns mit den Stellungnahmen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu den GOZ-Nrn. 220 bis 222, 226 bis 228, 500 bis 504 und 512 bis 514, also zu Kronen und den dazugehörigen Provisorien. Wieder geht es dabei um Beschlüsse, die in einem eventuellen Rechtsstreit in der Regel als offizielle zahnärztlich-fachliche Auffassung herangezogen werden, so dass jedem Zahnarzt unbedingt zu empfehlen ist, sie bei seiner Abrechnungstätigkeit entsprechend zu berücksichtigen. |
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